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Du findest hier nützliche Infos und wichtige Formulare für unseren Stromdienst.

Sozialbonus

Der Sozialbonus schafft die Möglichkeit, die jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren. Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen.

In den Genuss des Sozialbonus kommen:

a. wirtschaftlich benachteiligte Familien
b. und/oder körperlich benachteiligte Familien

Beide Boni (Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit und Sozialbonus wegen körperlicher Benachteiligung) können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

a. Voraussetzungen für Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit:

  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit maximal 3 zulasten lebenden Kindern mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.530 €;
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zulasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 €;
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit Bezug des “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza”.

Seit 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Bedürftigkeit, einschließlich des Strombonus, automatisch an anspruchsberechtigte Kunden/Familiengemeinschaften anerkannt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen.

Der Kunde/die Familiengemeinschaft muss bei der INPS nur jedes Jahr die Ersatzerklärung „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) vorlegen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen zu erhalten.

b. Voraussetzungen für Sozialbonus aufgrund körperlicher Benachteiligung:

Anrecht auf den Sozialbonus haben Haushaltskunden, in deren Haushalt schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen.

Informationen zur Inanspruchnahme des Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung erhält der Kunde bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Kundinnen und Kunden aus Brixen wenden sich für die Inanspruchnahme des Sozialbonus direkt an ein Patronat. Das für den Antrag notwendige Formular ist auf der Website der Regulierungsbehörde, www.arera.it, abrufbar.

Benötigte Unterlagen für das Ausfüllen des Formulars:

  • Stromliefervertrag (siehe Stromrechnung)
  • Bescheinigung der physischen Notlage seitens des Sanitätsbetriebs
  • Kopie Ihres Ausweises
  • Die ISEE-Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos:

ISEE: Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Zur Berechnung dienen das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene.

Grüne Nummer Sportello per il Consumatore Energia e Ambiente: 800 166654

Beschwerden

Sollten wir den Dienst nicht zu deiner Zufriedenheit erbringen, so bitten wir dich, uns deine Unzufriedenheit mitzuteilen und uns Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular kannst du uns per Post (Stadtwerke Brixen AG, A. Ammon-Straße Nr. 24, 39042 Brixen), per Fax an die Nummer 0472 823666 oder per E-Mail an mail [at] asmb.it (mail[at]asmb[dot]it) übermitteln

Schlichtungsdienst

Der Schlichtungsdienst kann für den Stromsektor von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS) beansprucht werden.

Der Schlichtungsdienst wurde von ARERA eingeführt, um den Stromkunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren.

Das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 50 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind und jedenfalls nicht über einem Jahr ab Einreichung der Beschwerde selbst.

Der Schlichtungsdienst kann nicht beansprucht werden, wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist.

Der Kunde, der das Verfahren aktiviert, kann das Ansuchen um Schlichtung selbst oder mittels Beauftragtem einreichen.

  • Der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio Nazionale Consumatori e Utenti - CNCU) wenden.
  • Der Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular "Richiesta di attivazione" für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular "Richiesta di attivazione" auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Zum Schlichtungsdienst:
http://conciliazione.arera.it

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln. Liste der ADR-Stellen: https://www.arera.it/allegati/consumatori/ElencoOrganismiADR.xlsx

Energiemix

Das untenstehende Dokument zeigt dir, aus welchen Energiequellen sich dein Strom speist. Es folgt dem Dekret des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 31. Juli 2009.

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Rücktrittsformular

Du kannst vom Vertrag zurücktreten, um die Lieferung zu beenden, indem du uns eine schriftliche Mitteilung an mail [at] asmb.it (mail[at]asmb[dot]it) schickst oder das entsprechende Formular verwendest.

Im Falle eines Rücktritts aufgrund eines Lieferantenwechsels bevollmächtigt der Kunde den neuen Lieferanten, den Rücktritt gemäß den geltenden Vorschriften zu vollziehen.

Privacy-Erklärung
Qualitätsparameter

Wir passen uns laufend den Regeln und Gesetzen der ARERA an und erfüllen damit die geforderten Qualitätsstandards.

Vorgesehen sind allgemeine und spezifische Qualitätsstandards, an die sich alle Stromverkäufer, so auch die Stadtwerke Brixen AG, halten muss. Die fehlende Einhaltung dieser Standards hat eine automatische Auszahlung einer Entschädigung zur Folge, welche dem Kunden direkt in der erstmöglichen Rechnung gutgeschrieben wird.

Flyer

In diesem Flyer findest du alle nützlichen Infos zu ben.